Sicherheitsbegehung in einem Lager

Greifen Ihre Maßnahmen zum Arbeitsschutz?

Verbesserungen der Arbeitssicherheit in einem Unternehmen sind immer möglich. Ob Maßnahmen zum Arbeitsschutz tatsächlich greifen, können Sie bei Sicherheitsbegehungen ergründen. Bei regelmäßigen Kontrollen erkennen Sie Probleme und Gefahrenquellen und prüfen, ob sich Mitarbeiter sicherheitsgerecht verhalten.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit führen wir für Sie und mit Ihnen Sicherheitsbegehungen durch, um Gefährdungen aufzudecken. In enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung erarbeiten wir dann Maßnahmen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu verbessern. Begehungen unternehmen wir im besten Fall, falls die Geschäftsführung verhindert ist, auch gemeinsam mit Vorgesetzten (Führungskräften), da diese neben dem Arbeitsgeber Verantwortung in Sachen Arbeitsschutz tragen.

Firmen mit mehr als 20 Beschäftigten benötigen laut § 20 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) zudem mindestens einen Sicherheitsbeauftragten. Sie sorgen dafür, dass Schutzvorrichtungen und V-ausrüstungen vorhanden sind und weisen Kollegen auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin, dies kann zum Beispiel das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung sein (Schutzhelm, Schutzhandschuhe usw.) sein.