Erstellung der Betriebsanweisungen

 

Die Erstellung von Betriebsanweisungen und Gefahrstoffbetriebsanweisung ist eine Pflicht des

Arbeitgebers zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit. BA

Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen sind neben den in einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften

geforderten Verhaltensanweisungen auch sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln sowie

die speziellen Angaben des Herstellers in seinen Betriebsanleitungen und Sicherheitsdatenblätter zu

berücksichtigen.


 

Informationsmittel Betriebsanweisung


Betriebsanweisungen vermitteln den Beschäftigten schriftlich das Wissen, wie sie sich im Betrieb zu verhalten haben. Sie bilden eine wichtige Grundlage der Unterweisung.


Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen


Wir Erstellung auf Basis der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung individuell an den Betrieb angepassten nachfolgende Betriebsanweisungen.Betriebsanweisung


•Tätigkeitsspezifischen Betriebsanweisungen


•Arbeitsmittelbezogenen Betriebsanweisungen


•Biostoffbetriebsanweisungen


•Organisationsanweisungen


•Gefahrstoffbetriebsanweisungen nach aktueller Gesetzgebung