Erstellung der Betriebsanweisungen
Die Erstellung von Betriebsanweisungen und Gefahrstoffbetriebsanweisung ist eine Pflicht des
Arbeitgebers zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit.
Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen sind neben den in einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften
geforderten Verhaltensanweisungen auch sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln sowie
die speziellen Angaben des Herstellers in seinen Betriebsanleitungen und Sicherheitsdatenblätter zu
berücksichtigen.
Informationsmittel Betriebsanweisung
Betriebsanweisungen vermitteln den Beschäftigten schriftlich das Wissen, wie sie sich im Betrieb zu verhalten haben. Sie bilden eine wichtige Grundlage der Unterweisung.
Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen
Wir Erstellung auf Basis der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung individuell an den Betrieb angepassten nachfolgende Betriebsanweisungen.Betriebsanweisung
•Tätigkeitsspezifischen Betriebsanweisungen
•Arbeitsmittelbezogenen Betriebsanweisungen
•Biostoffbetriebsanweisungen
•Organisationsanweisungen
•Gefahrstoffbetriebsanweisungen nach aktueller Gesetzgebung